Dezember 2025 - Volkswagen erneut auf der Anklagebank -
Nach dem VW Einspruch gegen das Urteil vom August 2025, in welchem VW wegen sklavenähnlichen Verhältnissen auf der VW-Rinderzuchtfarm Rio Cristalino in den 1980er Jahren verurteilt worden war – s. https://brasilieninitiative.de/vw , eingelegt hat, haben nun vier betroffene Landarbeiter vor dem Arbeitsgericht in Redenção (PA) Einzelklagen eingereicht.
Sie weisen erneut darauf hin, dass sie mit dem Versprechen und der Aussicht auf gute Löhne für das Roden von Wald, die Anlage von Weideland und interne Arbeiten angeworben wurden. Bei ihrer Ankunft auf dem Grundstück habe man sie dann darüber informiert, dass die Reisekosten verrechnet würden und alles, was sie konsumierten – von Lebensmitteln über Werkzeuge bis hin zu Arbeitskleidung – von ihnen selbst zu bezahlen sein. Sie mussten zu überhöhten Preisen einkaufen und so entstand ein Schuldknechtsystem. Aufgrund der wachsenden Schulden gab es dann kein Möglichkeit mehr, die Farm zu verlassen, selbst wenn sie gesundheitliche Probleme wie Malaria hatten. Auch betonen die Landarbeiter, dass sie ständig von Bewaffneten im Dienste der „Gatos” („Arbeitsvermittler“) überwacht wurden. Diese waren für die Anwerbung von Arbeitskräften im Auftrag von VW zuständig.
Als Entschädigung für das erlittene Unrecht werden pro Person ca. 320.000 € eingeklagt.
Laut Rechtsprechung des Obersten Arbeitsgerichts TST (Tribunal Superior do Trabalho und nach Ansicht des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist der Tatbestand der Sklavenarbeit ein unverjährbares Verbrechen. Laut einer Mitteilung der Organisation Coletivo Veredas werden die Anklagen „mit vorrangiger Bearbeitung durch die Justiz aufgrund des hohen Alters der Opfer und der Schwere der Angelegenheit, die als Menschenrechtsverletzung angesehen wird”, bearbeitet. Die erste Anhörung ist für März 2026 angesetzt.
Auf Anfrage von Repórter Brasil zu den Einzelklagen der Arbeiter wiederholte Volkswagen, seine bekannt Position: „Mit einer 72-jährigen Tradition verteidigt das Unternehmen konsequent die Grundsätze der Menschenwürde und hält sich strikt an alle geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften. Volkswagen bekräftigt sein unerschütterliches Engagement für soziale Verantwortung, das untrennbar mit seinem Verhalten als juristische Person und Arbeitgeber verbunden ist.”
Es ist vollkommen unverständlich, dass der Volkswagenkonzern sich standhaft weigert, das Fehlverhalten in der damaligen Zeit einzugestehen.
Es scheint, dass nur die Gerichte VW dazu bringen können, die Schuld zu akzeptieren.