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Es wird immer enger für VW

Die 1. Kammer des TRT-8 (Regionalarbeitsgericht der 8. Region) wies am vergangenen Donnerstag, dem 8. Oktober, die Behauptung von Volkswagen do Brasil zurück, wonach die in den 1970er und 1980er Jahren auf der Fazenda Volkswagen im Süden von Pará begangenen Straftaten im Zusammenhang mit Sklavenarbeit verjährt seien.
Das Unternehmen war im Juni vom Arbeitsgericht von Redenção (PA) dazu verurteilt worden, jedem von vier ehemaligen Arbeitern 2 Millionen R$ als Entschädigung für die erlittene Ausbeutung vor ca. 40 Jahren auf der VW-Rinderzuchtfarm, zu zahlen. Dagegen hatte VW Berufung eingelegt und unter anderem geltend gemacht, dass die Klage verjährt sei. Der Berichterstatter, Richter João Carlos de Oliveira Martins, stimmte dafür, die vollständige Verjährung anzuerkennen und das Verfahren ohne Prüfung der Sache einzustellen. Er wurde jedoch von den Richterinnen Graziela Leite Colares und Selma Lúcia Lopes Leão überstimmt, sie wiesen eine Verjährung ab.
Die Anwältin von Volkswagen wies darauf hin, dass die Aufrechterhaltung des Urteils den Weg für „unzählige Fälle wie diesen“ ebnen würde. Die Vertreterin des Unternehmens machte außerdem geltend, dass eine Umkehr der Beweislast und eine Einschränkung des Verteidigungsrechts vorlägen.
Da die Frage der Verjährung nun abgeschlossen ist, d.h. klar ist, dass Straftaten im Zusammenhang mit Sklavenarbeit unverjährbar sind, muss die 1. Kammer des TRT-8 nun die übrigen Punkte der Berufung prüfen, darunter die Haftung des Unternehmens und die in erster Instanz festgesetzte Entschädigung.
Daiana Adorno Ferreira, die Anwältin der Arbeiter wies darauf hin, dass die 4. Kammer des TRT-8 bereits dieselbe Auffassung vertreten hat, als sie die Verjährung in der von der Arbeitsstaatsanwaltschaft (MPT) gegen Volkswagen angestrengten öffentlichen Zivilklage zurückwies. In diesem Verfahren wurde der Automobilhersteller zur Zahlung von 165 Millionen Real wegen kollektiven immateriellen Schadens verurteilt.
Für den 20. Oktober wurde eine weitere Anhörung angesetzt, um danach in der Sache zu entscheiden.

Derzeit sieht sich VW somit mehreren Gerichtsentscheidungen ausgesetzt und die Aussichten Recht zu bekommen, haben sich mit dieser neuen Entscheidung - keine Verjährung – verringert.

Wie wir aus Brasilien erfuhren, wurde die Staatsanwaltschaft von VW jetzt zu einem Gespräch eingeladen.
Kommt VW endlich zur Vernunft und es kommt zu einer Einigung? Es ist längst überfällig!